AHV retten, ja - aber wie? Die Alters- und Hinterlassenenversicherung bedarf einer dringenden Reform, sind sich Bund, Parteien und Verbände einig.
Das zeigen die Stellungnahmen zur Reform-Vorlage des Bundesrates. Der Bundesrat will mit der Reform AHV 2030 weniger Frühpensionierungen erreichen, um die AHV zu entlasten und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern.
SO SOLL SANIERT WERDEN
Ein höheres Rentenalter und neue Finanzierungsquellen für die AHV enthält sie nicht. Stattdessen will der Bundesrat Ältere mit Anreizen länger im Arbeitsmarkt halten: Wer erwerbstätig bleibt, soll künftig von einem höheren Freibetrag für AHV-Beiträge profitieren. In der beruflichen Vorsorge - der zweiten Säule - will der Bundesrat frühzeitige Rentenbezüge erschweren.
Das Mindestalter für die Frühpensionierung steigt schrittweise von 58 auf 63 Jahre. Kranken- und Unfalltaggelder sowie überhöhte Dividenden werden neu beitragspflichtig. Zudem plant die Regierung individuelle Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Auch die Abgaben für Selbstständige steigen. Scheitert die Finanzierung der 13. AHV-Rente, skizziert die Vorlage Alternativen. Zur Diskussion stehen eine höhere Mehrwertsteuer und steigende Lohnbeiträge.

