Eltern stritten sich unter anderem über die Betreuung ihres 2022 geborenen Sohns. Das Zivilgericht sprach der Mutter die alleinige Obhut zu. Das Appellationsgericht ordnete dagegen die alternierende Obhut an.
Der Vater erhielt 40 Prozent der Betreuung. Vor Bundesgericht verlangte er aber die exakt hälftige Betreuungszeit.
Laut Gericht muss das bei einer alternierenden Obhut aber nicht so sein, sofern beide Eltern einen wesentlichen Betreuungsanteil übernehmen.
Quelle: Bundesgericht, Urteil 5A_646/2026 vom 17. September 2026

