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Änderungen im 2026
Ab 2026 gelten diverse neue und angepasste Gesetze und Bestimmungen.
Änderungen bei der Altersvorsorge
In diesem Jahr, wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Das hat das Stimmvolk 2024 beschlossen. Wie sie finanziert werden soll, ist noch unklar.
Das Rentenalter für Frauen steigt erneut um drei Monate, es liegt jetzt bei 64½ Jahren.
Die Steuerabzüge für das Sparen in der 3. Säule bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Erstmals kann aber für die 3. Säule nachbezahlt werden, wer 2025 nicht den vollen Betrag ausgeschöpft hat.
Ungerechtfertigte Betreibungen
Wer ohne Grund betrieben wird, hat grosse Nachteile – etwa bei der Job- oder Wohnungssuche. Betroffene können sich künftig einfacher wehren. Scheitert der Gläubiger mit seinem Anliegen, darf auch die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden. Zudem entfällt die Frist von einem Jahr, innerhalb derer man sich wehren muss, um eine Streichung des Eintrags zu erreichen.
Mehr Rechte für Hauskäufer
Wer ein Haus kauft, profitiert neu von einer besseren rechtlichen Absicherung. Treten Mängel auf, sind diese innerhalb gewisser Fristen durch den Verkäufer zu beheben. Dieses Recht auf Nachbesserung kann im Kaufvertrag neu nicht mehr ausgeschlossen werden. Zudem wird die Frist für die Anmeldung solcher Mängel auf mindestens 60 Tage festgesetzt.
