Weil die AHV-Regeln kompliziert sind, bestehen viele Unsicherheiten. Hier drei Kernpunkte.
Ab wann kann ich die Rente beziehen?
Die erste Rente kann bis zwei Jahre vor 65 oder bis fünf Jahre später bezogen werden. Es ist auch möglich nur 20 bis 80% der Rente vorzuziehen oder aufzuschieben. Bezüge sind bis zu drei Teilschritten zwischen 63 bis 70 Jahren möglich - und dies auf jeden Monat.
Wie wirkt sich der Vorbezug oder der Aufschub aus?
Bei einem Jahr Vorbezug wird die Rente lebenslänglich um 6.8% gekürzt. Ein Jahr Aufschub erhöht die Rente um 5.2%, bei zwei Jahren um 10.8% und bei drei Jahren um 17.1%. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrer AHV-Stelle.
Was passiert, wenn der Ehepartner stirbt?
Der überlebende Partner erhält eine Einzelrente mit einem Zuschlag von 20%.

