Ich hatte einen schweren Unfall und erhielt jetzt von der Unfallversicherung eine Integritätsentschädigung. Muss ich dieses Geld als Einkommen versteuern?
Nein. Integritätsentschädigungen sind als Schmerzensgeld gedacht.
Sie sind kein Lohnersatz. Deshalb dürfen weder der Bund noch die Kantone die Summe als Einkommen besteuern. Das Ende Jahr noch vorhandene Geld wird aber als Vermögen besteuert.

