Blog

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen

So kommen Sie zu Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen (EL) sind ein Zusatzbeitrag zu den Renten von AHV und IV, wenn diese nicht zum Leben reichen. Die Betroffenen müssen die EL bei der zuständigen kantonalen Stelle anmelden - meist bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Auf EL besteht ein gesetzlicher Anspruch, wenn anerkannte Ausgaben wie etwa Miete und Krankenkasse die anrechenbaren Einnahmen inklusive Vermögenserträge übersteigen. Neben einer monatlichen Rente dürfen EL-Bezüger auch die Kosten für Krankheit und Behinderung einfordern.

Tipp: Mit einem Rechner des Bundesamts für Sozialversicherungen kann man provisorisch abklären, ob man Anspruch auf EL hat. Der Rechner ist im Internet zu finden auf www.ahv-iv.ch → Versicherungen → Er-gänzungsleistungen → Berechnung Ergänzungsleistungen.

Suchen