Individualbesteuerung

Individualbesteuerung

19.08.2026 Schweiz Steuern

Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen. Mit dem Entscheid gewährt er den Kantonen die längstmögliche Frist für die Umsetzung.

Die im Frühling vom Volk angenommene Individualbesteuerung muss gemäss dem Gesetzestext spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Der Bundesrat hätte das Recht, die Individualbesteuerung früher einzuführen. Von diesem Recht macht er aber keinen Gebrauch. Mit dem letztmöglichen Zeitpunkt der Inkraftsetzung gibt er den Kantonen die nötige Zeit für die politische und technische Umsetzung, was von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren in der Konsultation begrüsst wurde.

Die Einführung der Individualbesteuerung betrifft alle steuerpflichtigen Personen, die Kantone, die Gemeinden und den Bund. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls die Neugestaltung der Tarife und der Sozialabzüge.

Selbst wenn die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» am 29. November 2026 von Volk und Ständen angenommen wird, bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig. 

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