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Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer
Bisher konnte die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich abgerechnet werden. Seit diesem Jahr dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.
Um von der jährlichen Abrechnung profitieren zu können, müssen die bisherigen und künftigen MWST-Abrechnungen fristgerecht eingereicht und vollumfänglich bezahlt worden sein resp. werden.Der Antrag für die jährliche Abrechnung kann im ePortal beantragt werden. Der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2026 eingereicht werden.
In Bezug auf die Deklaration ändert die jährliche Abrechnung nichts. Auch bei der jährlichen Abrechnung können Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen eingereicht und Fristverlängerungen beantragt werden. Die jährliche Abrechnung muss jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres eingereicht und bezahlt werden.
Die jährliche Abrechnung ist verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung von Raten. Die Raten werden von der ESTV festgesetzt. Jeweils ab April stehen die Raten im ePortal zur Verfügung.
