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Krank während der Probezeit

Krank während der Probezeit

Der neue Angestellte arbeitete in der Probezeit die ersten zwei Wochen, seither ist er krank. Darf ich ihm kündigen?

Ja. Angestellte, die wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, sind erst nach Ablauf der Probezeit für eine bestimmte Zeit vor einer Kündigung geschützt.

Wenn sie ihrem Mitarbeiter während der Probezeit künden, muss er diese spätestens am letzten Tag der Probezeit erhalten.

Gut zu wissen: Bei einer solchen Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit verlängert sich diese um die Anzahl der Tage mit Abwesenheit.

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