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Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen

Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen

18.05.2026 MWST Steuern

Das Firmenauto gehört in vielen KMU zum Alltag. Doch gerade bei AHV- oder MWST-Prüfungen zeigt sich immer wieder, dass der Privatanteil nicht korrekt behandelt wird. Ein teurer Fehler – der sich mit dem richtigen Wissen vermeiden lässt.

Was ist der Privatanteil überhaupt?

Wer ein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, erzielt damit einen geldwerten Vorteil. Dieser muss als Naturallohn versteuert und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden.

So wird's berechnet

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die Pauschale 0.9% des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat – mindestens jedoch CHF 150 pro Monat. Der Arbeitsweg ist in dieser erhöhten Pauschale bereits enthalten, eine separate Aufrechnung entfällt damit. admin.chBDO

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von CHF 40'000 (exkl. MWST) ergibt das einen monatlichen Privatanteil von CHF 360, also CHF 4'320 pro Jahr, die im Lohnausweis deklariert werden müssen.

Lohnausweis und Sozialversicherungen

Der Privatanteil ist in der Lohnabrechnung als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil aufzuführen und im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 zu deklarieren. Zudem ist Feld F anzukreuzen, wenn das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg zur Verfügung steht. Weka

MWST nicht vergessen

Auch aus MWST-Sicht ist die private Nutzung zu berücksichtigen und zum Normalsatz von 8.1% abzurechnen. Weka

Leasingfahrzeuge und Elektroautos

Bei Leasingfahrzeugen gilt statt des Kaufpreises der im Leasingvertrag ausgewiesene Barverkaufspreis als Berechnungsgrundlage. Bei Elektrofahrzeugen gelten grundsätzlich dieselben Regeln – in der Praxis stellen sich jedoch zusätzliche Fragen rund um Ladeinfrastruktur und das Laden zu Hause. Weka

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Quellen: ESTV / admin.ch | BDO Schweiz | WEKA

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