
Strukturierte Adresse im Zahlungsverkehr
Zahlungen mit unstrukturierten Adressen und Ausführungsdatum nach dem 20. November 2026 werden von den Finanzinstituten zurückgewiesen. Eine strukturierte Adresse muss ab diesem Datum vollständige Adressangaben in den spezifischen Adressfeldern enthalten.
Vorgaben für die Rechnungserstellung
Ab dem 21. November 2025 sind im Swiss QR Code der QR-Rechnung für Adressinformationen nur noch strukturierte Adressen zugelassen. Unstrukturierte Adressen sind nicht mehr zulässig. Davon betroffen sind sowohl Ihre Adressinformationen als Rechnungssteller als auch die Adressinformationen Ihrer Lieferanten.
Daher ist es wichtig, dass alle Adressen im Zahlungsverkehr in strukturierter Form angegeben werden. Dies ist aufgrund von Änderungen der Marktvorgaben erforderlich. Eine strukturierte Adresse muss mindestens Name, Ort und Land enthalten. Bei QR-Rechnungen ist zusätzlich die Postleitzahl erforderlich. Diese Vorgaben wirken sich auf das Erfassen von Zahlungsaufträgen aus: Alle beteiligten Parteien (z. B. begünstigte Person, zahlungspflichtige Person) müssen mit vollständigen und strukturierten Adressangaben erfasst werden.

