Wann verjähren Verlustscheine

Wann verjähren Verlustscheine

04.10.2026 Betreibung

Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren.

Was ist ein Verlustschein? 

Ein Verlustschein ist die amtliche Bestätigung, dass eine Gläubigerin nach einem Betreibungsverfahren noch offene Forderungen gegen die betriebene Person hat. Der Verlustschein wird – wie die Betreibung – im Betreibungsregister eingetragen und erscheint auf einem Auszug. 

Rechtlich gesehen ist ein Verlustschein ein sogenannter Rechtsöffnungstitel. Betreibt die Gläubigerin die Schuldnerin erneut, so kann sie deren Rechtsvorschlag gestützt auf den Verlustschein beseitigen und direkt ein Pfändungsbegehren stellen. 

Wie lange sind Verlustscheine gültig? 

Verlustscheine verjähren seit 1997 nach 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist kann eine Gläubigerin die Forderung gegen ihre Schuldnerin rechtlich nicht mehr durchsetzen. Der Verlustschein wird im Register des Betreibungsamts gelöscht. 

Sollte die Gläubigerin die Schuldnerin dennoch betreiben, kann diese Rechtsvorschlag erheben und geltend machen, die Forderung sei verjährt. Allerdings kann die Gläubigerin die Schuldnerin vor Ablauf der Verjährungsfrist betreiben, was bewirkt, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und nach der Betreibung wieder von vorn zu laufen beginnt. 

Was tun, wenn ein Verlustschein innert Frist wieder geltend gemacht wird? 

Gestützt auf ihr Budget, sollte man prüfen, ob sie die offene Schuld in Raten zurückzahlen kann. Eine Beratung bei einer Fachstelle ist deshalb wichtig, weil Inkassobüros zur ursprünglichen Forderung noch hohe Gebühren und sogar Zinsen verlangen. Letzteres wäre unzulässig, da Verlustscheine unverzinslich sind.

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